
Promodul / Relax
Mehr Guthaben für Urlauber
Arbeitgeber können Ihren Mitarbeitern jedes Jahr Urlaubsgeld (Erholungsbeihilfe) gewähren. Zusätzlich können auch Ehepartner und Kinder von Promodul / RELAX profitieren.
Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG wird die Erholungsbeihilfe pauschal mit 25 % (zzgl. Soli und Kirchensteuer) besteuert. Damit ist die Erholungsbeihilfe im Gegensatz zum klassischen Urlaubsgeld sozialversicherungsfrei!
Erholungsbeihilfe
Sie können Ihren Mitarbeitern ein Urlaubsgeld (Erholungsbeihilfe) gewähren. Zusätzlich auch für Ehegatten und Kinder.
Arbeitnehmer 156 Euro
+ Ehegatte 104 Euro
+ Kind je 52 Euro
Voraussetzungen
Die Erholungsbeihilfe kann 3 Monate vor oder nach dem Urlaub gewährt werden.
Sie als Arbeitgeber zahlen lediglich 25% Pauschalsteuer auf den Nettobetrag