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Promodul / Relax

Mehr Guthaben für Urlauber

 

Arbeitgeber können Ihren Mitarbeitern jedes Jahr Urlaubsgeld (Erholungsbeihilfe) gewähren. Zusätzlich können auch Ehepartner und Kinder von Promodul / RELAX profitieren.

 

Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG wird die Erholungsbeihilfe pauschal mit 25 % (zzgl. Soli und Kirchensteuer) besteuert. Damit ist die Erholungsbeihilfe im Gegensatz zum klassischen Urlaubsgeld sozialversicherungsfrei!

Erholungsbeihilfe

 

Sie können Ihren Mitarbeitern ein Urlaubsgeld (Erholungsbeihilfe) gewähren. Zusätzlich auch für Ehegatten und Kinder.

 

Arbeitnehmer 156 Euro

+ Ehegatte 104 Euro

+ Kind je 52 Euro

Voraussetzungen

Die Erholungsbeihilfe kann 3 Monate vor oder nach dem Urlaub gewährt werden.

 

Sie als Arbeitgeber zahlen lediglich 25% Pauschalsteuer auf den Nettobetrag

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