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Promodul / Online

Als Arbeitgeber können Sie Ihren Mitarbeitern die Kosten für die Internetnutzung mit jährlich bis zu 600 € erstatten.

 

Hierzu zählen sowohl die laufenden Kosten (z.B. Grundgebühr, Flatrate etc.) als auch einmalige Kosten für die Einrichtung des Internetzugangs.

 

Notwendig ist lediglich, dass Ihrem Mitarbeiter der entsprechende Aufwand für die Internetnutzung tatsächlich entsteht.sfrei!

Die Voraussetzungen

 

Der Arbeitnehmer muss einmalig Kosten bestätigen

Keine Unterscheidung zwischen beruflicher und privater Nutzung

Arbeitgeber zahlt lediglich 25% Pauschalsteuer auf Netto-Betrag

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