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Promodul / More
Pauschale Sachzuwendungen
Als Arbeitgeber können Sie gemäß §37b EStG jährlich bis zu 10.000 Euro netto an Mitarbeiter auszahlen, die pauschal mit lediglich 30% des Nettobetrags (zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) versteuert werden müssen.
Promodul More ist sozialversicherungspflichtig.
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